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(na), die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Steuerberater sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit diese gesetzlich und berufsrechtlich zulässig ist; ausgeschlossen ist jegliche gewerbliche Tätigkeit der Partnerschaft
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten gemäß § 33 i V.m. § 57 Abs. 3 StBerG
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zahnarzt Dr. Gottwald in Koblenz: Ihr Zahnarzt für Wurzelbehandlung, Implantologie, Zahnästhetik, Zahnerhalt statt Zahnersatz, Prophylaxe, PZR, Bleaching, Veneers, Funktionsdiagnostik., Unsere Zahnarztpraxis hat sich als Ziel gesetzt, Ihre Zähne ein Leben lang zu erhalten.
Unser Motto: Zahnerhalt anstatt Zahnersatz, Zahnsubstanz soweit wie möglich erhalten (minimal-invasiv), einfühlsame und schmerzlose Zahnbehandlung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Anwälte der Koblenzer Kanzlei von Deringer haben es sich zum Ziel gesetzt, ihre Mandanten umfassend zu betreuen, ganz gleich ob es sich um Privatpersonen, oder um Unternehmen handelt. Auf den folgenden Seiten, erhalten Sie einen ersten ÃÅ, Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich
und beruflich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem
Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, ins-
besondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4
Nr. 1 StBerG. wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte
sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024