ATW Steuerberatungsgesellschaft mbH
die für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach §§
33 und 57 Abs. 3 StBerG.
Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuer-
beraters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs.
4 Nr. 1 StBerG)
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